Ab dem 01.12.2021 gilt die europäische Norm für Fahrgerüste EN 1004 in neuer Fassung.
Die Änderungen betreffen sowohl den Gültigkeitsbereich der Norm als auch die Vorgaben zur Erhöhung des Arbeitsschutzes der Anwender.
vDie Norm gilt für fahrbare Gerüste ab einer Plattformhöhe von null Meter Standhöhe, nicht mehr – wie früher – ab 2,5 Meter
vBeim Auf-, Um- und Abbau eines Fahrgerüsts muss ein kontinuierlicher Seitenschutz gewährleistet sein.
vMaximaler vertikaler Abstand zwischen Plattformen 2,25 m sowie zwischen Boden und der ersten Plattform 3,40 m
vUm die Standsicherheit zu erhöhen, wurden in der neuen EN 1004-1 erhöhte Anforderungen an die Statik dargestellt. Als Ballast dürfen auch flüssige oder körnige Materialien verwendet werden, wenn sie vom Hersteller in stoßfesten und verschließbaren Behältnissen geliefert werden.
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