Stufen – Schiebeleitern
Die Stufen - Schiebeleitern sind mehrteilige Schiebeleitern, mit oder ohne Seilzug, und haben Stufen von mind. 80 mm Breite mit einer Rutschhemmung von mind. R12.
Sie sind in ihrer nutzbaren Standhöhe auf max. 5m begrenzt, Integrierte Leiterkopfsicherungen, die ein seitliches Wegrutschen der Leiter am Anlegepunkt verhindern werden ebenfalls gefördert.
Als förderwürdig eingestuft werden auch einteilige Stufenleitern mit Rutschhemmung der Stufen mind. R12 an deren Holme Haltevorrichtungen (Handläufe) angebracht sind.
BG Bau Arbeitsschutzprämie:
Pro Stufen-Schiebleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro(beitragsabhängig) oder bis zur max. Fördersumme(beitragsunabhängig)